Gasanlagen
2008 wurden die neuen Technischen Richtlinen zur Gas-Installation veröffentlicht.
Die wichtigsten Änderungen sind:
- der Schutz der Gasanlage gegen Manipulation (Bitte die Kellertür verschlossen halten)
- der Einsatz von Gasströmungswächtern bei Neuanlagen und Sanierungen
- die Verpflichtung der Eigentümer zu Instandhaltungs- und Überprüfungsmaßnahmen
Bitte beachten Sie das der dritte Punkt auch von vielen Gebäudeversicherungen gefordert wird.
Die Dichtigkeitsprüfung wird von uns ausgeführt und ist alle 12 Jahre erforderlich. Auf Grund zahlreicher Prüfungen können wir sagen das ca. 70 % der verschraubten Gasleitungen undicht sind.
Bei uns haben mittlerweile alle Fahrzeuge elektronische Gasschnüffler an Bord. Diese Messgeräte werden im Zuge unserer Wartungsarbeiten eingesetzt, wobei dann die gasführenden Geräteteile geprüft werden und die Gasanschlußhähne. Das Abseifen der Gasleitung ist nicht mehr zulässig, da Gewindedichtungen durch die Flüssigkeit wieder aufquellen (ggf. wieder dicht sind) und dadurch die Undichtigkeit nicht erkannt wird, aber nach dem austrocknen die Leitungsverbindung wieder undicht ist / wird.
TRGI Formular für die Belastungs- und Dichtheitsprüfung
TRGI Formular für Inbetriebnahme- und Einweisungsprotokoll
Wichtig für Eigentümer: TRGI Formular für Instandhaltungsmaßnahmen (Was, wie und in welchen Zeitinterwallen)